Luftreinhalteplan der Stadt Würzburg
Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2004 im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Stadt Würzburg einen Luftreinhalteplan (LRP) für das Stadtgebiet Würzburg erstellt. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Der Plan soll als verwaltungsinternes Handlungskonzept die Verwaltung und die betroffenen Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Würzburg zu ergreifen.
Die EG-Luftqualitätsrichtlinie über Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe wurde 2010 u.a. durch die 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen; 39. BImSchV), in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für die erfassten Luftschadstoffe die Einhaltung bestimmter Immissionsgrenzwerte sicherzustellen. Bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte ist ein LRP zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Ein LRP hat die Aufgabe, die Anstrengungen der öffentlichen Verwaltung zur Sanierung einer lufthygienisch nicht den Zielvorgaben entsprechenden Situation in einem bestimmten Gebiet zu organisieren.
Im Jahr 2003 wurde der Grenzwert für Feinstaub (PM10) in Würzburg an der Messstation Kardinal-Faulhaber-Platz überschritten. Daher hat das StMUG als zuständige Behörde die Regierung von Unterfranken beauftragt, den Entwurf eines LRP in Zusammenarbeit mit dem LfU und der Stadt Würzburg zu erstellen.
Auf der Grundlage dieses Entwurfs hat das Ministerium den LRP im Dezember 2004 für die Stadt Würzburg beschlossen. Der LRP wurde in gedruckter und gespeicherter Form über das Umweltbundesamt (UBA) an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übermittelt.
Aufgrund der in 2008 aufgetretenen Überschreitung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwertes an der Messstation Stadtring Süd hat die Regierung von Unterfranken gemeinsam mit dem LfU und der Stadt Würzburg gem. § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den LRP für die Stadt Würzburg mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Luftqualität fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde vom damaligen StMUG am 01.03.2011 in Kraft gesetzt.
Auf Antrag der Stadt Würzburg wird der Luftreinhalteplan nun erneut fortgeschrieben.
Im Rahmen eines Bürgerdialogs, der am 17.06.2015 im Felix-Fechenbach-Haus stattfand, wurden die Würzburger Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Fortschreibung beteiligt. Ziel des Bürgerdialogs war es, Möglichkeiten und Grenzen der Luftreinhalteplanung aufzuzeigen und mit der Stadtgesellschaft über mögliche Maßnahmen ins Gespräch zu kommen.
Der Entwurf für die 2. Fortschreibung des LRP wurde der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20.07.2017 bis 31.08.2017 zugänglich gemacht. Bis zum 14.09.2017 gingen insgesamt 13 Rückmeldungen von Vereinigungen, Verbänden und Privatpersonen mit über 150 Hinweisen, Anregungen und Einwänden ein. Nach Auswertung der Rückmeldungen und in Anbetracht der Entwicklungen auf Bundesebene in Folge des sog. „Diesel-Skandals“ erforderte am Entwurf einen gewissen Anpassungsbedarf (z.B. Ergänzung von Nachberechnungen aufgrund geänderter Emissionsfaktoren, Berücksichtigung der Auswirkungen des Software-Updates bei Dieselfahrzeugen, Konkretisierung einzelner Maßnahmen). Eine weitere Änderung gegenüber der in der Öffentlichkeit vorgestellten Version des Planentwurfs ergab sich durch die nicht erwartete Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für den jahresmittelwert von Stickstoffdioxid NO2 an der Messstation Stadtring Süd. Damit war die Einführung der vorgesehenen Umweltzone nicht mehr geboten. Die Maßnahme wurde gleichwohl im Luftreinhalteplan belassen, ihre Umsetzung aber zunächst ausgesetzt, bis erneut eine Überschreitung des Grenzwertes für den NO2-Jahresmittelwert an der Messstation Stadtring Süd auftritt. Dies stellte angesichts der gebesserten lufthygienischen Situation in Würzburg eine adäquate Lösung dar, um die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans zügig zu Ende zu bringen, ohne dabei wichtige Handelsoptionen im Falle neuerlicher Grenzwertüberschreitungen zu verlieren.
In Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden/-stellen hat die Regierung von Unterfranken am 06.08.2018 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet von Würzburg in Kraft gesetzt.
- Regierung von Unterfranken - Technischer Umweltschutz
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aktuelle PM10-Luftmesswerte in Würzburg, Kopfklinik
aktuelle PM10-Luftmesswerte in Würzburg, Stadtring Süd
Dokumente
Luftreinhalte-/Aktionsplan Würzburg 12/2004 [Dateiformat: pdf]
1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Bekanntmachung) [Dateiformat: pdf]
1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Darstellung Verfahrensablauf) [Dateiformat: pdf]
1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Fortschreibungsdokument) [Dateiformat: pdf]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Bekanntmachung) [Dateiformat: pdf]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Verfahrensablauf) [Dateiformat: pdf]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (Fortschreibungsdokument) [Dateiformat: pdf]
Anhang 1 - LÜB Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern [Dateiformat: pdf]
Anhang 2 - LÜB-Messstationen [Dateiformat: pdf]
Anhang 3 - Verursacheranalyse [Dateiformat: pdf]
Anhang 4 - Dieselfahrzeuge [Dateiformat: pdf]
Anhang 5 - Immissionsprognosen [Dateiformat: pdf]