Landschaftspflege, Förderung
Die Landschaftspflege, vor allem die Erhaltung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft und die Bewahrung ihrer charakteristischen Strukturen, hat in Unterfranken einen hohen Stellenwert.
Landschaftspflegerische Maßnahmen dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu optimieren,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen.
- Regierung von Unterfranken - NaturschutzHausanschrift
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Ansprechpartner sind die unteren Naturschutzbehörden, Landschaftspflegeverbände und Naturparke.