Wasserwirtschaftsämter
Die Wasserwirtschaftsämter sind die zuständigen Fachbehörden vor Ort bei allen Fragen rund um das Wasser und Gewässer.
Die Regierung von Unterfranken ist Aufsichtsbehörde über die unterfränkischen Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg und Bad Kissingen. Die Wasserwirtschaftsämter sind die örtlich zuständigen wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Sie erfüllen folgende Aufgaben:
Sachverständigentätigkeit
Die Wasserwirtschaftsämter sind amtliche Sachverständige in den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. In anderen Verfahren, wie zum Beispiel zur Planfeststellung oder Raumordnung, vertreten sie als Träger öffentlicher Belange die Interessen des Wassers – und damit auch das Gemeinwohl. Sie sind praktisch der „Anwalt des Wassers“. In einfacheren Fällen ist die „Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft“ im örtlichen Landratsamt zuständig. Ein Teil dieser Aufgaben wird seit 1994 auch von staatlich anerkannten privaten Sachverständigen wahrgenommen.
Technische Gewässeraufsicht
Die Wasserwirtschaftsämter üben die technische Gewässeraufsicht an den Flüssen und Bächen sowie bei Nutzungen des Grundwassers aus. Die Gewässer- und Anlagenüberwachung kontrolliert stichprobenhaft z.B.
- die Wasserfassungen der öffentlichen Wasserversorgung,
- die amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete,
- die Einleitungen aus kommunalen Abwasseranlagen,
- die Industrie- und Gewerbebetriebe, die Abwasser in die Kanalisation einleiten (Indirekteinleiter),
- Betriebe, die gereinigtes Abwasser direkt in Gewässer einleiten (Direkteinleiter),
- Wasserkraftanlagen,
- Gewässer erster Ordnung (große, überregional bedeutende Flüsse),
- Gewässer zweiter Ordnung (regional bedeutende Bäche),
- Gewässer dritter Ordnung (alle übrigen Gewässer),
- Überschwemmungsgebiete und Hochwasser-Rückhaltebecken.
Gewässerkundlicher Dienst
Der gewässerkundliche Dienst in den Wasserwirtschaftsämtern untersucht regelmäßig die Situation der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers hinsichtlich Wasserqualität und -menge. Nur mit den so gewonnenen Informationen kann überhaupt staatliche Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung der Gewässer gewährleistet werden.
Staatlicher Wasserbau
Die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung ist für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung zuständig. Dabei handelt es sich um die großen und bedeutenden Flüsse soweit es keine Bundeswasserstraßen sind, sowie um Fließgewässer mit regionaler Bedeutung. Die Ziele sind dabei:
- die fachgerechte Unterhaltung der Gewässer und ihrer Ufer
- natürliche oder möglichst naturnahe Fluss- und Auenlandschaften zu erhalten oder zu entwickeln
- die Vitalität der Gewässerökosysteme durch ökologische Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu verbessern
- vor den Gefahren des Wassers schützen
- die Kommunen als Zuständige an den Gewässern dritter Ordnung zu beraten und Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu fördern
Wasserversorgung, Grundwasserschutz und Abwasserentsorgung
Die Wasserwirtschaftsämter beraten Gemeinden und Zweckverbände in wasserwirtschaftlichen und technischen Fragen und fördern Investitionen in die kommunalen Anlagen. In Förderverfahren überprüfen die Fachleute des Wasserwirtschaftsamtes die Planungen der Gemeinde auf Wirtschaftlichkeit und technische Zweckmäßigkeit.
In den rechtlichen Verfahren z.B. für die
- Entnahme von Trinkwasser und Brauchwasser aus dem Grundwasser
- Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten
- Einleitung von gereinigtem Wasser
wirkt das Amt als Gutachter mit. Im Vorfeld dieser rechtlichen Verfahren liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Beratung.
Die Wasserwirtschaftsämter betreuen darüber hinaus Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatleute bei der Erkundung und Abgrenzung von Altlasten. Sie beraten dabei auch die Kreisverwaltungsbehörden bei den Sanierungen von Grundwasser und Boden.
Berufsperspektiven in der Wasserwirtschaft
Haben wir Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geweckt? Unter den weiterführenden Links gelangen Sie zu entsprechenden Informationen.
- Regierung von Unterfranken - Wasserwirtschaft
Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Telefon: +49 (0)931 380-1366
Fax: +49 (0)931 380-2366
E-Mail: umwelt@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222Öffnungszeiten allgemein
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