Wasserwirtschaftsämter
Die Wasserwirtschaftsämter sind die zuständigen Fachbehörden vor Ort bei allen Fragen rund um das Wasser und Gewässer.
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Die Wasserwirtschaftsämter sind die zuständigen Fachbehörden vor Ort bei allen Fragen rund um das Wasser und Gewässer.
Die Regierung von Unterfranken ist Aufsichtsbehörde über die unterfränkischen Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg und Bad Kissingen. Die Wasserwirtschaftsämter sind die örtlich zuständigen wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Sie erfüllen folgende Aufgaben:
Sachverständigentätigkeit
Die Wasserwirtschaftsämter sind amtliche Sachverständige in den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. In anderen Verfahren, wie zum Beispiel zur Planfeststellung oder Raumordnung, vertreten sie als Träger öffentlicher Belange die Interessen des Wassers – und damit auch das Gemeinwohl. Sie sind praktisch der „Anwalt des Wassers“. In einfacheren Fällen ist die „Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft“ im örtlichen Landratsamt zuständig. Ein Teil dieser Aufgaben wird seit 1994 auch von staatlich anerkannten privaten Sachverständigen wahrgenommen.
Technische Gewässeraufsicht
Die Wasserwirtschaftsämter üben die technische Gewässeraufsicht an den Flüssen und Bächen sowie bei Nutzungen des Grundwassers aus. Die Gewässer- und Anlagenüberwachung kontrolliert stichprobenhaft z.B.
Gewässerkundlicher Dienst
Der gewässerkundliche Dienst in den Wasserwirtschaftsämtern untersucht regelmäßig die Situation der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers hinsichtlich Wasserqualität und -menge. Nur mit den so gewonnenen Informationen kann überhaupt staatliche Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung der Gewässer gewährleistet werden.
Staatlicher Wasserbau
Die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung ist für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung zuständig. Dabei handelt es sich um die großen und bedeutenden Flüsse soweit es keine Bundeswasserstraßen sind, sowie um Fließgewässer mit regionaler Bedeutung. Die Ziele sind dabei:
Wasserversorgung, Grundwasserschutz und Abwasserentsorgung
Die Wasserwirtschaftsämter beraten Gemeinden und Zweckverbände in wasserwirtschaftlichen und technischen Fragen und fördern Investitionen in die kommunalen Anlagen. In Förderverfahren überprüfen die Fachleute des Wasserwirtschaftsamtes die Planungen der Gemeinde auf Wirtschaftlichkeit und technische Zweckmäßigkeit.
In den rechtlichen Verfahren z.B. für die
wirkt das Amt als Gutachter mit. Im Vorfeld dieser rechtlichen Verfahren liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Beratung.
Die Wasserwirtschaftsämter betreuen darüber hinaus Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatleute bei der Erkundung und Abgrenzung von Altlasten. Sie beraten dabei auch die Kreisverwaltungsbehörden bei den Sanierungen von Grundwasser und Boden.
Berufsperspektiven in der Wasserwirtschaft
Haben wir Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geweckt? Unter den weiterführenden Links gelangen Sie zu entsprechenden Informationen.
Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Telefon: +49 (0)931 380-1366
Fax: +49 (0)931 380-2366
E-Mail: umwelt@reg-ufr.bayern.de
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
DI | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
MI | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
DO | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
FR | 08:30 | 12:00 |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!