Die Ersterschließung der Haushalte, von Gewerbe und Industrie mit einer zeitgemäßen Abwasserentsorgung ist weitestgehend abgeschlossen. Abwasser wird über ein enges unterirdisches Kanalnetz gefasst und Kläranlagen zugeleitet. Dort erfolgt die Abwasserreinigung in biologischen Verfahren, die die natürlichen Prozesse von Fließgewässern nachvollziehen. Organische Belastungen werden durch Bakterien und andere Mikroorgansimen abgebaut, die sich von diesen Stoffen ernähren und sich dabei auf der Kläranlage ständig vermehren. Phosphor, das z. B. aus Wasch- und Reinigungsmitteln stammt und in Gewässern als Nährstoff das übermäßige Wachstum bestimmter Organismen fördert, wird meist mittels chemisch-physikalischer Verfahren aus dem Abwasser eliminiert. Dabei bewirken chemische Fällmittel, dass sich Flocken bilden, die sich im Abwasser absetzen. Die Verringerung der Phosphorbelastung wirkt sich positiv auf die Ökologie der Gewässer aus.
Beim Betrieb von Kläranlagen entsteht neben dem gereinigten Abwasser auch Klärschlamm. Er besteht aus den Bakterien und Mikroorganismen, der sogenannten Biomasse, die beim Reinigungsprozess aufwächst, und aus abgeschiedenen Stoffen, wie z. B dem ausgefällten Phosphor. Zur Abwasserbehandlung gehört damit auch der fachgerechte Umgang mit dem Klärschlamm und dessen Verwertung.
Während das Wasser auf der Kläranlage von Schmutz- und Nährstoffen befreit wird, bleiben diese Stoffe im Klärschlamm zurück. Aufgrund der Vielzahl dieser Stoffe – wie organische Stoffe, Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, Krankheitserreger, Nanomaterialien oder Kunststoffresten – erfolgt eine stetige Abkehr von der landwirtschaftlichen Nutzung des Klärschlamms. 2017 wurde die Klärschlammverordnung, die den Umgang mit Klärschlamm regelt, novelliert. Danach dürfen große Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 Einwohnern behandeln, Klärschlamm nur noch bis 2029 auf Böden, z. B. als Dünger, ausbringen. Ab 2032 gilt dies bereits für Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 50.000 Einwohnern behandeln. Der Klärschlamm muss dann regelmäßig getrocknet und einer thermischen Behandlung in Mono- oder Mitverbrennungsanlagen zugeführt werden.
Zudem fordert die Klärschlammverordnung, dass Klärschlamm, der mindestens 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm Trockenmasse enthält, sowie Asche aus der Klärschlammverbrennung, künftig einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden muss. Denn Phosphor ist ein wertvoller und knapper Rohstoff. Er ist z. B. wichtig für den Energiestoffwechsel von Lebewesen und als Dünger für das Pflanzenwachstum. Dabei hat Deutschland keine eigenen natürlichen Vorkommen an Phosphor. Die Gewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm kommunaler Kläranlagen gilt als eine alternative Quelle.
Viele Kommunen und Zweckverbände als Verantwortliche für die Abwasserreinigung müssen deshalb Überlegungen anstellen, wie sie künftig die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Klärschlamm sicherstellen. In Bayern gibt es eine Informationsoffensive zur Phosphor-Rückgewinnung. In diesem Rahmen hat am 26.02.2025 an der Regierung von Unterfranken eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Die Vorträge bzw. Präsentationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter den weiterführenden Links.