Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Gleichwertigkeitsanerkennung / Erteilung der Erlaubnis bei Ausbildung im Ausland zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen:
E-Mail
Anerkennung-Gesundheitsfachberufe@reg-ufr.bayern.de
Telefonische Sprechzeiten jeweils Dienstag von 10-12 Uhr sowie Donnerstag von 13-15 Uhr.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig und dem Antrag beizufügen:
Folgende notwendige Unterlagen können nachgereicht werden, wenn nach Überprüfung feststeht, dass eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist:
Gesetze der jeweiligen Gesundheitsfachberufe.