Weinrecht: Qualitätsprüfung für Weine Online
Die Daten für die amtliche Qualitätsprüfung der Weine können über das Internet plausibilitätsgeprüft und verschlüsselt an die Weinprüfstelle gesendet werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit, da die Daten bei der Prüfstelle ohne nochmalige Dateneingabe in das Prüfverfahren übernommen werden können. Die Winzerinnen und Winzer bekommen sodann umgekehrt direkt nach der Prüfung eine Vorabinformation in elektronischer Form zugesandt was Zeit in Marketing und Vertrieb spart.
- Die Antragssteller geben ihre Daten für die Qualitätsprüfung plausibilitätsgeprüft über das webbasierte WeinOnline-Formular ein und senden ihre Daten an die Weinprüfstelle.
- Der Antrag in Papierform ist weiterhin mit den zu prüfenden Weinen vorzulegen, da aus rechtlichen Gründen die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist.
- In der Weinprüfstelle können die Daten eindeutig an Hand einer Transaktionsnummer identifiziert und übernommen werden.
- Direkt nach der Erstellung des Bescheides erhalten die Antragssteller eine Vorabinformation per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Für folgende Prüfungsergebnisse ist momentan eine Vorabinformation verfügbar:
- Positiver Prüfungsbescheid
- Positiver Widerspruchsbescheid
- Negativer Prüfungsbescheid
- Negativer Widerspruchsbescheid
- Regierung von Unterfranken - WeinprüfstelleHausanschrift
Peterplatz 7 - Raum S 25
97070 WürzburgPostanschrift
Peterplatz 7
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1616Fax 0931/380-2920
- PC mit Internetzugang
- Gängiger, aktueller Webbrowser (Internet Explorer ab Version 9, Mozilla Firefox, Chrome, Safari, etc.)
- Adobe Acrobat Reader
- 1 Ausdruck des online versandten Antrags
- 1 Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors (bei Prädikatsweinen erstellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Würzburg den amtlichen Untersuchungsbefund)
- 3 Probeflaschen bei Qualitätsweinen
- 4 Probeflaschen bei Prädikatsweinen, Selectionsweinen oder wenn ein amtlicher Untersuchungsbefund gewünscht wird
- Grundgebühr 16 €, zuzüglich 3 € je angefangene 1.000 Liter
- Ab 30.001 Liter Steigerungsgebühr von 1,50 €
- Auslagen für den amtlichen Untersuchungsbefund 41€
- Auslagen für die Sektuntersuchung einschließlich der Sinnenprüfung 47 €
- §§ 19, 20 Weingesetz (WeinG)
- § 21 Weinverordnung (WeinV)
- § 17 Bayer. Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV)
- Art. 1, 2 , 6 u. 10 Kostengesetz (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 7. IX. 11/12 Kostenverzeichnis (KVz)