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Auf Grund der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse im Jahr 2021 hat die Bayer. Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau mittels einer Allgemeinverfügung ausnahmsweise die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2021 im bestimmten Anbaugebiet (b.A.) Franken, den bayerischen Teilen des bestimmten Anbaugebietes Württemberg, sowie im Landweingebiet Regensburg zugelassen. Die Säuerung muss auf der Grundlage der für sie unmittelbar geltenden europäischen Rechtsvorschriften geschehen.