Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland in einem nichtakademischen Gesundheitsfachberuf tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein "Certificate of good standing".
Mit dem "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Gesundheitsfachberufes im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren nichtakademischen Heilberuf ausüben möchten.
Für die Ausstellung des "Certificate of Good Standing" ist die Regierung zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
- Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle
Ansprechpartner
Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Buchstabe A-H)
Telefon +49 (0)931 380-1752
Fax +49 (0)931 380-2752
E-Mail Anerkennung-Gesundheitsfachberufe@reg-ufr.bayern.deSprechzeiten
DI 10:00 - 12:00 Uhr DO 13:00 - 15:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten jeweils Dienstag von 10-12 Uhr sowie Donnerstag von 13-15 Uhr. Bitte beachten Sie, dass derzeit nur der Anschluss -1756 zur Verfügung steht.
Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Buchstabe I-Z)
Telefon +49 (0)931 380-1756
Fax +49 (0)931 380-2756
E-Mail gesundheit@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Sie möchten im Ausland einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger) ausüben.
Das "Certificate of Good Standing" wird auf Antrag von der zuständigen Regierung ausgestellt.
- Kopie vom Personalausweises
- amtlich beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Der Kostenrahmen beträgt 40 bis 500 EUR.