Arzt/Ärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.
- Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle
Ansprechpartner
Verzichtserklärungen bei akademischen Heilberufen (Buchstabengruppe A-K)
Telefon +49 (0)931 380-1702
Fax +49 (0)931 380-2702
E-Mail gesundheit@reg-ufr.bayern.de
Verzichtserklärungen bei akademischen Heilberufen (Buchstabengruppe L-Z)
Telefon +49 (0)931 380-1703
Fax +49 (0)931 380-2703
E-Mail gesundheit@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.
keine
- Approbationsurkunde im Original
keine
Hinweis
-
Die Regierung von Unterfranken ist zuständig, wenn die berufliche Tätigkeit zuletzt im Regierungsbezirk Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken ausgeübt wurde. Für die restlichen Regierungsbezirke ist die Regierung von Oberbayern zuständig.