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Die Regierung von Unterfranken betreibt seit 01.01.2007 eine moderne Kosten- und Leistungsrechnung (kurz KLR). Die KLR ist ein Element im „Gesamtkonzept zur Verwaltungssteuerung“, das der Bayerische Landtag am 20. Juli 2004 für die bayerische Staatsverwaltung beschlossen hat. Die KLR stellt eine wichtige zusätzliche Grundlage für die Verwaltungssteuerung bei den Regierungen dar. Dort gewonnene Informationen fließen unmittelbar in die Gestaltung der Leistungsprozesse ein. Die Verantwortlichen erhalten einen Überblick über die Gesamtentwicklung des Aufwandes, können die Auswirkungen auf die Aufgabenerledigung in den Leistungsbereichen verfolgen und ggfs. entsprechende Steuerungsmaßnahmen einleiten.