Bildschirmbrille für Schulpersonal; Beantragung
Verwaltungskräfte und Lehrkräfte können spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen beantragen, wenn die angebotene augenärztliche Untersuchung ergibt, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Abweichend von den nachfolgenden Ausführungen sind für das staatliche Personal an staatlichen Schulen ausschließlich die Informationen und Formulare auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe unter "Weiterführende Links") maßgeblich.
Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt an Bildschirmen arbeiten, haben Anspruch auf augenärztliche Untersuchungen. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
- Regierung von Unterfranken - Haushalt, Controlling
Ansprechpartner
Bildschirmbrille für Schulpersonal, Beantragung
Telefon +49 (0)931 380-1255
Fax +49 (0)931 380-2255
E-Mail haushalt@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Die Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille muss festgestellt werden. Dazu bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführenden Person (Betriebsärztin/Betriebsarzt, andere fachkundige Person), Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker.
Der ausgefüllte Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen personalverwaltende Stelle einzureichen. Das ist
- für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Volksschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und bei den Schulämtern: die jeweilige zuständige Bezirksregierung
- für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Realschulen und Gymnasium: das Bayerische Landesamt für Schule
Die personalverwaltende Stelle prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, setzt den Erstattungsbetrag fest und veranlasst die Auszahlung.
Vor Erteilung des Auftrags an einen Optiker prüfen Sie bitte, ob dieser in der Optikerliste des Landesinnungsverbandes (siehe unter „Weiterführende Links“) aufgeführt ist, da sonst keinerlei Erstattung erfolgen kann.
Vor der augenärztlichen Untersuchung händigen Sie der Augenärztin/dem Augenarzt bitte die Bescheinigung zur Vorlage beim Augenarzt (siehe unter "Formulare") aus; die Augenärztin/der Augenarzt rechnet in aller Regel unmittelbar mit der Personal verwaltenden Stelle ab.
keine
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes (siehe Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille unter "Formulare")
- Rechnung des Optikers
- ggf. formlose Bestätigung über das Vorliegen eines Bildschirmarbeitsplatzes
keine
- Teil 4 Abs. 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillenbekanntmachung - HBSBBek) - Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Bildschirmbrille - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Kostenerstattung für Bildschirmbrillen - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat -
z. B. Hinweise, Vertragspreislisten, Adressliste Optiker - Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.