Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen
Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich (z. B. bei Film- und Fernseh- oder Theaterproduktionen) ist eine Ausnahmebewilligung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich.
Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung aller Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind geringfügige Hilfeleistungen, soweit diese gelegentlich aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung erbracht werden.
Die Beschäftigung von Kindern, das sind Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, sowie von vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können für Kinder ab drei Jahren unter der Maßgabe der Regelungen des § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz bei Veranstaltungen im Kultur- und Medienbereich auf Antrag bewilligt werden. Für Kinder unter drei Jahren ist jede Form der Beschäftigung verboten. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht bei diesem Beschäftigungsverbot nicht.
Für Veranstaltungen in Tanzlokalen, Kabaretts, Vergnügungsparks, Jahrmärkten und ähnliche Veranstaltungen darf eine Ausnahme nach 3 6 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht bewilligt werden. Entscheidend dabei ist, dass die Veranstaltung wegen ihrer Art oder wegen ihrer äußeren Umgebung für die Gesundheit oder Entwicklung eines Kindes oder vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen gefährlich sein könnte.
- Regierung von Unterfranken - Sozialer Arbeitsschutz - Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kinder-/ Jugendarbeitsschutz, Heimarbeit
Ansprechpartner
Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kinder-/ Jugendarbeitsschutz, Heimarbeit
Telefon +49 (0)931 380-1810
Fax +49 (0)931 380-1803
E-Mail gaa@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr MI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr FR 9:00 - 12:00 Uhr Hausanschrift
Georg-Eydel-Str. 13
97082 WürzburgPostanschrift
Postfach 6349
97013 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-1802Fax +49 (0)931 380-1803
- Antrag zur Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen JugendlichenSie können eine Ausnahmebewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz hier online beantragen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage