Der Wolf in Unterfranken
Gegen den Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 12.10.2023, mit dem die Entnahme von zwei Wölfen in einem definierten räumlichen Umgriff zugelassen war, wurde von zwei Umweltverbänden beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage erhoben und zudem Eilrechtsschutz beantragt.
Das Verwaltungsgericht hat den Vollzug des Bescheides im Eilverfahren mit Beschluss vom 02.11.2022 vorläufig gestoppt (Zur Pressemitteilung des VG Würzburg). Von der Entnahmegenehmigung darf seit diesem Zeitpunkt kein Gebrauch mehr gemacht werden.
Unabhängig von dem am 02.11.2023 verkündeten Beschluss des Verwaltungsgerichts hat sich der Bescheid am 09.11.2023 durch Ablauf der für die Entnahme vorgesehenen Frist erledigt. Eine automatische Verlängerung der Geltungsdauer des Bescheids war nicht vorgesehen.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Entscheidung vom 20.11.2023 das Verfahren in der Hauptsache eingestellt. Die Einstellung entsprach dem, was die Regierung von Unterfranken aufgrund der Erledigung des Bescheids mit Ablauf des 09.11.2023 beantragt hatte. Die Ausführungen des Gerichts im Rahmen der Kostenentscheidung werden für den Fall weiterer Entscheidungen in Bezug auf Ausnahmen zur Entnahme von Wölfen ausgewertet und berücksichtigt.
Die Regierung von Unterfranken hat am 12. Oktober 2023 dem Abschuss von zwei schadenstiftenden Wölfen zugestimmt. Detaillierte Informationen finden sich in der Pressemitteilung 167/23 vom 13.10.2023: Regierung von Unterfranken genehmigt Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön
Ergänzende Information zu Presseinformation 167/23:
Mit Blick auf den beantragten Abschuss einer Wolfsfähe im Landkreis Bad Kissingen wertet die Regierung von Unterfranken in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt die für eine Entscheidung notwendigen fachlichen Daten kontinuierlich aus. Eine abschließende Beurteilung ist noch nicht erfolgt. Gleichwohl gibt es vermehrt Hinweise und auch genetische Belege, dass die verdächtige Wolfsfähe (GW3092f) ihren Aktivitätsschwerpunkt nicht mehr im Landkreis Bad Kissingen hat. Dort wurde sie zuletzt am 28.09.2023 eindeutig nachgewiesen.
Anonymisierte Kopie des Bescheids der Regierung von Unterfranken vom 12.10.2023
Informationen zum Wolfs-Monitoring des bayerischen Landesamtes für Umwelt, einschl. einer Übersicht zu den Einzelnachweisen von Wölfen nach Landkreisen, finden Sie hier: