Hochwasser in Unterfranken - Erste Informationen für Betroffene

Angesichts der seit 31. Mai 2024 in weiten Teilen Bayerns bestehenden Hochwasserkatastrophe und der daraus resultierenden Schäden stellt die Bayerische Staatsregierung finanzielle Unterstützung für Betroffene zur Verfügung.

Über die nachstehenden Links erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Soforthilfen und wie diese beantragt werden können:

Bayerisches Innenministerium (StMI)

Bayerisches Finanzministerium (StMFH)

Bayerisches Wirtschaftsministerium (StMWi)

Bayerisches Landwirtschaftsministerium (StMELF)

 

1. Hilfen für Unternehmer und Angehörige freier Berufe

Soforthilfen

Für Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerblicher Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Die Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur sind mit Wirkung vom 14. Juni 2024 in Kraft getreten. Auf Basis dieser Richtlinien können geschädigte unterfränkische Unternehmen den Antrag auf Soforthilfe bei der Regierung von Unterfranken stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der oben genannten Internetseite des Wirtschaftsministeriums.

Wichtiger Hinweis:
Für die Hilfen wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen Gutachter benötigt. Auch zur Schadensdokumentation wird ein anerkannter Sachverständiger benötigt.
Die Kosten für den Gutachter bzw. Sachverständigen können unter bestimmten Umständen bei den erstattungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden.


Notstandsbeihilfen für Unternehmen aus dem Härtefonds Finanzhilfen:

Bei existenzgefährdenden Schäden besteht die Möglichkeit von Hilfen aus dem Härtefonds (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).
Die Antragsformulare finden Sie auf der oben genannten Internetseite des Finanzministeriums (Antragsformular Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften). Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 ebenfalls bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden.

Zur Kontaktaufnahme, zum Einreichen der Anträge und bei Fragen zum Antragsverfahren für Soforthilfe und für die Notstandsbeihilfen wurde folgendes E-Mailpostfach eingerichtet: .

 

2. Hilfen für Privathaushalte

Soforthilfen:

Betroffene Privathaushalte können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.

 

Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen:

Neben den Soforthilfen besteht auch für Privathaushalte in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020 zu erhalten. Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt zu stellen.

 

3. Hilfen für die Landwirtschaft und den Fischereisektor

Soforthilfen:

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhe von 5.000 Euro bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.