Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) – Katastrophenfall - Behördenbesuche werden eingeschränkt
073 - 16.03.2020
Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) – Katastrophenfall - Behördenbesuche werden eingeschränkt
Würzburg (ruf) – Auf Grund der aktuellen Entwicklungen im Seuchengeschehen um das Corona-Virus und der Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls werden die Behördenbesuche bei der Regierung von Unterfranken eingeschränkt. Die Maßnahme dient der Vermeidung aufschiebbarer Behördenkontakte und der Konzentration der Verwaltungsaufgaben.
Der Besucherverkehr wird gebeten, Behördenbesuche bei der Regierung von Unterfranken vorerst zu vermeiden und soweit wie möglich die Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder telefonisch vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund wird auch die Weinannahme der Weinprüfstelle der Regierung von Unterfranken ab sofort und bis auf Weiteres eingestellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ergänzender Hinweis für die Weinprüfung (Nachtrag)
Die Amtliche Qualitätsweinprüfung wird während wegen des Katastrophenfalls in Bayern bis auf Weiteres in der Dienststelle Würzburg des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stattfinden. Der Fränkische Weinbauverband (FWV) ist vom LGL Freistaat Bayern in das Verfahren eingebunden. Der Regierung von Unterfranken ist es aufgrund ihrer zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Ausrufung des bayernweiten Katastrophenfalls durch COVID-19 nicht möglich, den Betrieb der Weinprüfstelle aufrechtzuerhalten.
Bitte seien Sie sich der Tatsache bewusst, dass die derzeitige Ausnahmesituation alle Beteiligten in besonderem Maß fordert. Das jetzt vorgesehene Prüfverfahren ist nur für dringende Fälle vorgesehen und kann auch nur dringende Fälle bedienen, andernfalls würde dieses System überfordert werden. Überlegen Sie sich deshalb bitte gut, welche Weine Sie absolut dringend für den Verkauf benötigen und welche Sie derzeit (noch) entbehren können. Aus diesem Grund verzichten Sie bitte auch auf die Anstellung von Fassproben. Mit Ihrer Rücksichtnahme zeigen Sie Solidarität mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen dankbar dafür sein werden.
Die Zuteilung der amtlichen Prüfnummern gem. §§ 19, 20 WeinG erfolgt bis auf Weiteres wie folgt:
Antragstellung
Die Antragstellung auf Zuteilung einer Prüfungsnummer durch den jeweiligen Antragsteller erfolgt ausschließlich online bei der Regierung von Unterfranken.
Anlieferung
Der unterschriebene Ausdruck des elektronischen Antrags wird vom Antragsteller zusammen mit drei (Qualitätswein) bzw. vier (Prädikatswein) Weinflaschen dem Fränkischen Weinbauverband übermittelt. Bei Qualitätswein ist zusätzlich der Handelslaborbefund beizufügen. Die Anträge dürfen nicht getackert sein. Die Nutzung von Büroklammern ist erlaubt.
Die Anlieferung der Weine erfolgt an das Haus des Frankenweins in der Hertzstraße 12, 97076 Würzburg.
Die Annahmezeiten werden nach Bedarf gestaltet.
In der KW 13 erfolgt die Annahme am Freitag, 27.03.2020 von 09:00 bis 13:00 Uhr.
In der KW 14 erfolgt die Annahme von Montag, 30.03.2020 bis Freitag, 03.04.2020 von 09:00 bis 13:00 Uhr.
Über den wöchentlichen Winzer-Newsletter und den Winzerblog des Weinbauverbandes werden die künftigen Annahmezeiten rechtzeitig bekanntgegeben.
Aufgrund der Corona-Infektionen wird darum gebeten, dass bei mehreren zeitgleichen Anlieferungen im PKW gewartet wird, bis man an der Reihe ist. Die Lieferungen werden nur einzeln angenommen. Der nötige Sicherheitsabstand muss eingehalten werde.
Konterproben
Der Fränkische Weinbauverband lagert die Proben im Haus des Frankenweins.
Bescheide
Die Regierung von Unterfranken erlässt die entsprechenden Bescheide.
Fragen
Bei Fragen wenden Sie sich an das Haus des Frankenweins unter der Telefonnummer 0931 3 90 11 0