Einleitung Planfeststellungsverfahren - Erneuerung der Bundesstraße B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115)

201 - 21.09.2020

Erneuerung der Bundesstraße B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Erneuerung der Bundesstraße B 469 (Stockstadt am Main – Obernburg am Main) zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen beantragt.

Die Baumaßnahme beginnt südlich der Anschlussstelle der Bundesstraße B 469 mit der Kreisstraße AB 16 und endet vor der Anschlussstelle mit der Staatsstraße St 3115. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 6,0 Kilometer. Die B 469 als zweibahnig geführte überregionale Verbindungsstraße ist die wichtigste Bundesstraßenverbindung am Bayerischen Untermain, da sie Miltenberg, Obernburg, Elsenfeld, Erlenbach sowie Aschaffenburg auf kürzestem Weg mit Frankfurt am Main und dem übrigen Ballungsraum Rhein-Main verbindet. Der in dieser Region über die Straße abzuwickelnde Wirtschaftsverkehr wird zum größten Teil über diese Straßenverbindung geführt, was zu einem hohen LKW-Anteil führt.

Zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) haben sich die Verkehrsmengen überdurchschnittlich entwickelt. Mit Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit musste aus Sicherheitsgründen bereits auf verschiedene Defizite der Strecke, welche ausschließlich für den schnellen Kraftverkehr (Kraftfahrstraße) bestimmt ist, reagiert werden. Auf Basis des geltenden Richtlinienwerkes sind maßgebliche Änderungen an der bestehenden Verkehrsanlage zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit erforderlich, womit auch vorhandenen entwässerungsschwachen Zonen begegnet wird.

Geplant sind insbesondere die bedarfsgerechte Erneuerung des Oberbaus, der Anbau von Seitenstreifen, die bedarfsgerechte Verbreiterung des Mittelstreifens sowie der Fahrstreifen, die Verbreiterung und Verlängerung der Aus- und Einfädelstreifen an Zu- und Abfahrten sowie die Verbesserung der Linienführung in Lage und Höhe. Im Zuge dieser Umsetzung sind sieben Brückenbauten und ein Neubau eines Stützbauwerks erforderlich. Auch die bestehenden Rampen bei der Verknüpfung mit der B 26 im vorliegenden Planungsabschnitt müssen angepasst werden. Zusätzlich zu den bestehenden Rampen wird im Nord-Osten der Anschlussstelle eine Direktrampe für die Verkehrsströme von Osten (Aschaffenburg) nach Norden (BAB A 3) ergänzt. Im nachgeordneten Netz werden keine Ergänzungen, Straßenumgestaltungen oder Einziehungen erforderlich.

Das beschriebene Bauvorhaben liegt auf den Gebieten des Marktes Großostheim (Gemarkung Großostheim) sowie des Marktes Stockstadt am Main (Gemarkung Stockstadt am Main). Die Planunterlagen werden daher im Markt Großostheim und im Markt Stockstadt am Main zur Auslegung kommen. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Märkten rechtzeitig mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von den zuständigen Gebietskörperschaften eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Zeit der laufenden Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Wahrung des Gesundheitsschutzes von einer telefonischen Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung abhängig gemacht werden kann. Die Einsichtnahme muss in einem gesonderten Raum stattfinden, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Hausstand angehören, betreten werden darf. Die genauen Kontaktdaten sind der ortsüblichen Bekanntmachung zu entnehmen.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in der ortsüblichen Bekanntmachung genannten Frist erheben.

Anlagen: 1 Übersichtslageplan

Hinweis:
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesstraße B 469: Erneuerung zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115)“
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren/index.html
eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.