Gemeinde Hollstadt bekommt „Grünes Licht“ für die Schaffung von drei Stellplätzen durch Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses
035 - 12.02.2021
Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken erteilt der Gemeinde Hollstadt „Grünes Licht“ für die Schaffung von drei Stellplätzen durch Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Hollstadt
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Hollstadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) für die Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses mit drei Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr Hollstadt die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Baufreigabe erteilt. Die Feuerwehrstellplätze entstehen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Bauhofes. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde bereits ein entsprechendes Gebäude erworben.
Die auf den Feuerwehrbereich entfallenden Gesamtkosten belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf rund 661.000 Euro.
Nach den vorliegenden Unterlagen sind bei der Freiwilligen Feuerwehr Hollstadt derzeit ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (Baujahr 1994) und ein Mannschaftstransportwagen (Baujahr 2017) vorhanden. Das bisher vorhandene Feuerwehrgerätehaus mit zwei Stellplätzen ist aufgrund seiner geringen Stellplatzmaße bereits für diese Ausstattung zu klein und kann auch nicht mehr sinnvoll erweitert und umgebaut werden. Darüber hinaus ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Hollstadt künftig die Stationierung eines staatseigenen Versorgungs-Lkw Strom vorgesehen. Dieses Fahrzeug erfüllt Aufgaben des überörtlichen Bedarfes und wird darüber hinaus zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgaben im Brandschutz und der technischen Hilfeleistung eingesetzt. Die Notwendigkeit der Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses mit drei Stellplätzen ist damit hinreichend begründet.
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann die beabsichtigte Maßnahme schnellstmöglich realisiert werden. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Sie wird nach den derzeit geltenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien 186.900 Euro betragen.