Förderung der Psychosozialen Aids-Beratungsstelle und das Projekt „Aids-Aufklärung der unterfränkischen Jugend“ mit 230.807 €
113 - 29.06.2021
Die Regierung von Unterfranken förderte im Jahr 2020 die Psychosoziale Aids-Beratungsstelle und das Projekt „Aids-Aufklärung der unterfränkischen Jugend“ in Würzburg mit insgesamt 230.807 €
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken förderte im Jahr 2020 die Psychosoziale Aids-Beratungsstelle und das Projekt „Aids-Aufklärung der unterfränkischen Jugend“ in Würzburg mit insgesamt 230.807 €.
Als im Jahr 1981 die ersten Fälle einer bis dahin unbekannten, tödlich verlaufenden Infektionskrankheit „Aids“ bekannt wurden, führte dies bei den Betroffenen und der Bevölkerung zu großen Ängsten und Verunsicherung. Die Medizin war zunächst weitgehend hilflos. Das Wissen über Entstehung, Übertragung, den Verlauf der Krankheit und Behandlungsmöglichkeiten war äußerst gering.
1987 wurde auf Initiative der Bayer. Staatsregierung die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von „Psychosozialen Aids-Beratungsstellen“ beschlossen. Diese Stellen kümmern sich seitdem um die Aufklärung und Beratung der Bevölkerung und um die Betreuung der Betroffenen.
Heute ist die Krankheit zwar behandelbar, aber immer noch nicht heilbar. Mit HIV zu leben bedeutet für die Betroffenen nicht mehr in jedem Fall Krankheit und baldigen Tod. Jedoch löst die Diagnose vielfach Angst aus; Angst vor Verurteilungen, Ablehnung, Andersbehandlung und Einsamkeit, kurz: Angst vor sozialer Stigmatisierung. Neuere Untersuchungen wie „positive stimmen 2.0“ zeigen klar, dass HIV in unserer Gesellschaft weiterhin mit einem Stigma verbunden ist. Hilflosigkeit, Scham und Selbstvorwürfe spiegeln die Gefühls- und Gedankenlage Betroffener wieder.
Der Caritasverband der Diözese Würzburg begleitet mit seiner psychosozialen Beratungsstelle für HIV/Aids seit nun mehr als 30 Jahren von HIV Betroffene und Angehörige. Die Mitarbeiter*innen informieren über Übertragungswege und Schutzmöglichkeiten und sind Ansprechpartner für Fachkräfte und Öffentlichkeit in Fragen zu HIV/Aids. Neben der psychosozialen Beratung und Begleitung von betroffenen Personen ist die HIV- Prävention eine weitere zentrale Aufgabe. Prävention zielt zum einen darauf ab, sich gesamtgesellschaftlich für Akzeptanz, Begegnung und Solidarität einzusetzen und damit Diskriminierung und Stigmatisierung entgegenzuwirken; zum anderen trägt sie dazu bei, die Bedeutung von sexueller Gesundheit zu unterstreichen, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken und individuelles Schutzverhalten zu fördern. Ferner sollen diejenigen Menschen, die ein Übertragungsrisiko eingegangen sind, erreicht und motiviert werden, zeitnah einen HIV- Antikörpertest zu machen. Ein Drittel der HIV- Diagnosen werden erst Jahre nach der Infektion entdeckt. Ein niedrigschwelliges Testangebot trägt dazu bei, HIV- Infektionen beizeiten zu erkennen und zu behandeln. Dies trägt wesentlich dazu bei, die Zahl neuer Infektionen zu senken.
Im Jahr 2000 wurde zudem das Projekt „Aids-Aufklärung der unterfränkischen Jugend“ bei der Psychosozialen Aids-Beratungsstelle Unterfranken implementiert. Zielgruppe sind Schüler*innen aller Schultypen ab der 7. Jahrgansstufe. Im Rahmen dieses Projekts wurden im Jahr 2020 147 Schulklassen (177 in 2019) in 35 Schulen (56 in 2019) besucht. An 2 Schulen wurde ein mehrtägiger Mitmach-Parcour HIV/Aids durchgeführt.
Das Ziel der Aufklärungsarbeit ist, Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen umfassend über HIV/Aids, Infektionsrisiken und Schutzmöglichkeiten aufzuklären und somit Neuansteckungen mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen zu vermeiden. Die Schüler*innen sollen sich das notwendige Wissen aneignen, um sich selbstverantwortlich vor einer Infektion mit HIV und weiteren sexuell übertragbaren Infektionen zu schützen.
Des Weiteren gilt es Solidarität mit Infizierten, Respekt für die Vielfalt von Lebensstilen und den Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung zu vermitteln.
Förderrichtlinien und Förderhöhe:
Maßgebend für die staatliche Förderung sind die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Förderung von Psychosozialen Aids-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit Aids. Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts Zuwendungen zu den laufenden Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aids-Beratungsstelle als Festbetragsfinanzierung (Förderpauschale) sowie für Einzelprojekte als Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.