Staatszuschuss für die Bildung und Betreuung von Kindern in unterfränkischen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen

134 - 23.07.2021

Rund 204,4 Millionen Euro Staatszuschuss für die Bildung und Betreuung von Kindern in unterfränkischen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Jahr 2020 - Zusätzlich je rund 46,0 Millionen Euro Zuschuss zum Elternbeitrag zur Entlastung der Familien sowie rund 11,8 Millionen Euro Beitragsersatz aufgrund der pandemiebedingten Betretungsverbote und rund 4,6 Millionen Euro Leitungs- und Verwaltungsbonus

Würzburg (ruf) – Insgesamt rund 204,4 Millionen Euro an staatlicher Förderung sind im Jahr 2020 für den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren nach Unterfranken geflossen. Die Haushaltsmittel stammen überwiegend aus dem bayerischen Staatshaushalt (183,9 Millionen Euro) und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt aus dem Etat des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Davon hat die Regierung von Unterfranken im Jahr 2020 für die Förderung von Kindertageseinrichtungen in den Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg sowie für die Tagespflege im Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt rund 33,8 Millionen Euro Landesmittel bewilligt und ausgezahlt.

Die von der Regierung von Unterfranken im Jahr 2020 ausgereichten Fördermittel gliedern sich wie folgt auf:

Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder:

Stadt Aschaffenburg: rund 9.317.000 €
Stadt Schweinfurt: rund 7.397.000 €
Stadt Würzburg: rund 15.915.000 €
davon rund 1.458.000 € für eigene Einrichtungen der Stadt

 

Tagespflege:
Städte Schweinfurt und Würzburg, Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Miltenberg, Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg: rund 1.162.000 €.

Des Weiteren haben die Landratsämter insgesamt rund 150,1 Millionen Euro Landesmittel an ihre Gemeinden zur Förderung der einzelnen dortigen Einrichtungen bewilligt und ausgezahlt.

Da die Kindertagesbetreuung eine Aufgabe der Kommunen ist, erhalten die Träger der Einrichtungen zusätzlich zur staatlichen Förderung eine kommunale Förderung in nahezu gleicher Höhe. Die Kommunen geben die staatliche Förderung, erhöht um den kommunalen Anteil an die Träger weiter. Rein staatlich finanziert werden unter anderem im letzten Jahr vor der Einschulung die sogenannten Vorkurse. Die Vorkurse richten sich an Kinder, die einen entsprechenden Unterstützungsbedarf in der Sprachentwicklung aufweisen.

Grundlage der Förderung ist das Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Mit diesem Gesetz wird die Förderung aller Kindertageseinrichtungen, also Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder, einheitlich geregelt. Außerdem wird die Tagespflege staatlich gefördert. Das BayKiBiG und der zugehörige Bildungs- und Erziehungsplan gewährleisten den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen.

Die Förderung selbst erfolgt kindbezogen auf der Grundlage eines Basiswertes. Die Förderhöhe hängt ab von den Zeiten, die Eltern gebucht haben, und vom individuellen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand der Einrichtung für das jeweilige Kind. So erhöht sich z. B. die Förderung für Kinder unter 3 Jahren, für Schulkinder oder auch für Kinder mit Behinderung.

In der staatlichen Gesamtfördersumme von 204,4 Millionen Euro sind auch Bundesmittel von rund 20,5 Millionen Euro enthalten. Zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren erhalten die Kommunen nämlich seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 zusätzlich Bundesmittel zur Betriebskostenförderung. Diese Mittel werden durch den Freistaat Bayern in Ausführung des Kinderförderungsgesetzes an die betreffenden Kommunen weitergereicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG über die Regierungen und Landratsämter.

Zuschuss zum Elternbeitrag:
Zur Entlastung der Familien leistete der Freistaat Bayern im Jahr 2020 für Kinder in nach dem BayKiBiG geförderten Kindertageseinrichtungen ab 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt einen Zuschuss zum Elternbeitrag, und zwar monatlich je Kind 100 €. Die Auszahlung erfolgte im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Einrichtungen, vorausgesetzt der Träger senkte im Gegenzug den entsprechenden Elternbeitrag in mindestens dieser Höhe. Im Jahr 2020 wurden in Unterfranken insgesamt rund 46,0 Millionen Euro an Zuschuss zum Elternbeitrag ausgezahlt.

Beitragsersatz
Aus Anlass der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen leistete der Freistaat Bayern zur finanziellen Entlastung der Eltern, aber auch als Kompensation für die Träger, bei nach dem BayKiBiG geförderten Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen einen Beitragsersatz für die Monate April, Mai und Juni 2020. Voraussetzung war u. a., dass die betreffenden Kinder im jeweiligen Monat an keinem Tag eine Betreuungsleistung in Anspruch genommen haben. Der Beitragsersatz betrug für Krippenkinder 300 €, für Kindergartenkinder zusätzlich zum Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € weitere 50 €, für Hortkinder 100 € und für Kinder in Kindertagespflege 200 €. In Unterfranken wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 11,8 Millionen Euro an Beitragsersatz ausgezahlt.

Leitungs- und Verwaltungsbonus
Weiterhin gewährte der Freistaat Bayern ab 01.03.2020 zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen ergänzend zur Förderung nach dem BayKiBiG einen Leitungs- und Verwaltungsbonus. Er wird nach Maßgabe einer Richtlinie auf Grundlage des mit dem Bund geschlossenen Vertrages zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege („Gute-Kita-Gesetz“) gewährt. In Unterfranken wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 4,6 Millionen Euro an Leitungs- und Verwaltungsbonus ausgezahlt.

Im Jahr 2020 wurden in den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt durchschnittlich 10.383 Kinder in 159 Einrichtungen betreut. Im gesamten Regierungsbezirk waren es durchschnittlich 59.695 Kinder in 951 Einrichtungen. Zum Stichtag 31.12.2020 wurden in Tagespflege unterfrankenweit zusätzlich 777 Kinder betreut.

Weitere Informationen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und der Kinderbildung und -betreuung sind im Internet abrufbar unter:
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177660/177663/leistung/leistung_55449/index.html und
http://www.stmas.bayern.de//kinderbetreuung/index.php