Erneuerung der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim
173 - 13.10.2022
Erneuerung der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim
Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein
Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat als federführende Behörde bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Erneuerung der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim im Zuge der Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer und der L 2310 auf baden-württembergischer Mainseite gestellt. Die Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim weist insbesondere hinsichtlich ihrer Sicherheit gegen den außergewöhnlichen Lastfall Schiffsanprall so große Defizite auf, dass ein Ersatzneubau erforderlich ist. Zu der Maßnahme ist der Freistaat Bayern noch verpflichtet, obwohl die überführte Straße in Bayern bereits zur Kreisstraße abgestuft ist. Die Baumaßnahme umfasst den Ersatzneubau der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim an bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen sowie die Sanierung der Bauwerksentwässerung.
Die Gesamtlänge des Vorhabens beträgt 250 m, wovon 176,7 m auf den Ersatzneubau der alten Mainbrücke entfallen. Die neue Brücke besteht aus dem Flussfeld, das als Stabbogenbrücke erstellt werden soll und zwei Vorlandbrücken. Das Flussfeld überspannt mit einer Länge von 102,60 m die Bundeswasserstraße Main. Auf Wertheimer Mainseite schließt eine einfeldrige Vorlandbrücke mit einer Länge von 12,34 m an, auf Kreuzwertheimer Mainseite eine zweifeldrige Plattenbalkenbrücke mit einer Länge von 60,75 m.
Das beschriebene Bauvorhaben kreuzt die Bundeswasserstraße Main zwischen dem im Freistaat Bayern liegenden Markt Kreuzwertheim und der im Land Baden-Württemberg liegenden Stadt Wertheim.
Das Planfeststellungsverfahren wird auf Grundlage der in Bayern geltenden Gesetze und Rechtnormen an der Regierung von Unterfranken durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, wurden ein Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern und ein Verwaltungsabkommen geschlossen.
Die Planunterlagen werden bei der Stadt Wertheim und der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird voraussichtlich Ende Oktober beginnen und einen Monat dauern. Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der Stadt sowie der Verwaltungsgemeinschaft oder der Regierung von Unterfranken bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung erhoben werden. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wird durch ortsübliche Bekanntmachung der betroffenen Gemeinden Wertheim und Kreuzwertheim, Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim, mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der Stadt Wertheim und der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Wahrung des Gesundheitsschutzes von einer telefonischen Anmeldung bei der Stadt und der Verwaltungsgemeinschaft abhängig gemacht werden kann. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Internetseite der Stadt Wertheim und der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim verwiesen.
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen und die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung.
Hinweis:
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ -> „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ -> „Aktuell laufende Verfahren“-> „Kreisstraße MSP 32, Landesstraße L 2310: Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim - Kreuzwertheim“ eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Anlagen: 1 Übersichtslageplan als PDF