Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für den Neubau des Zentralklinikums in Lohr a.Main
183 - 14.11.2022
Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für den Neubau des Zentralklinikums in Lohr a.Main - Rund 109 Millionen Euro in Aussicht gestellt
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Klinikum Main-Spessart die fachliche Billigung für den Neubau des Zentralklinikums in Lohr a.Main erteilt. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt. Zugunsten des Krankenhausträgers wurden staatliche Fördermittel in Höhe von 108.992.000 Euro vorläufig in Aussicht gestellt. Die formelle Bewilligung durch Bescheid erfolgt allerdings noch gesondert. Die geprüften Gesamtkosten der Maßnahme sind mit rund 157.144.500 Euro veranschlagt.
Zum Hintergrund:
Durch den geplanten Neubau eines Zentralklinikums in Lohr a.Main erfolgt eine Zentralisierung der bisherigen drei Klinikstandorte (Marktheidenfeld, Karlstadt und Lohr a.Main). Der Betrieb der Häuser „Gesundheitsportal Karlstadt“ und „Gesundheitspark Marktheidenfeld“ wurde zum 30.09.2017 bzw. 01.01.2022 eingestellt. Beide unselbstständige Betriebsstätten wurden mittlerweile aus dem Krankenhausplan genommen. Die bedarfsnotwendige stationäre Versorgung wird derzeit bis zur Inbetriebnahme des Neubaus des Zentralklinikums durch bauliche und organisatorische Interimslösungen am nun alleinigen Standort „Gesundheitszentrum Lohr“ aufrechterhalten. Entsprechend der Beschlusslage des Kreistages des Landkreises Main-Spessart ist daher der baldmöglichste Neubau eines Zentralklinikums am Standort Lohr a. Main besonders dringlich.
Das Gesamtprojekt ist in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam aufgestellten Jahreskrankenkrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen. Die förderfähigen Kosten liegen nach dem Ergebnis des fachlichen Prüfungsverfahrens innerhalb des im Jahreskrankenhausbauprogramm finanziell abgesicherten Kostenvolumens.
Die spätere Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts sowie zu bis zu 50 Prozent der abschließend festgestellten Gesamtförderung mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes.