Wahlkreisausschuss für Unterfranken beschloss Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

150 - 11.08.2023

Landtags- und Bezirkswahl: Wahlkreisausschuss für Unterfranken beschloss Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge – Start für Druck der Stimmzettel

Würzburg (ruf) – Der Wahlkreisausschuss für Unterfranken beschloss am Freitag, 11. August 2023, die Zulassung der für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 eingereichten Wahlkreisvorschläge von jeweils 10 Parteien für die Landtagswahl und 9 Parteien für die Bezirkswahl. Sie enthalten für die Landtagswahl insgesamt 168 Bewerber, für die Bezirkswahl 160 Kandidaten.

Neben dem Vorsitzenden gehören dem öffentlich tagenden Ausschuss 6 Beisitzer an, die auf Vorschlag der Parteien nach dem Stärkeverhältnis der letzten Landtagswahl vom Wahlkreisleiter benannt wurden. Zusätzlich eingeladen waren außerdem die Beauftragten der eingereichten Wahlkreisvorschläge.

Maßstab für die Beschlussfassung des Wahlkreisausschusses waren insbesondere die demokratisch korrekte Abwicklung der Aufstellungsverfahren und die Wählbarkeit der im Wahlvorschlag enthaltenen Bewerber.

Der Wahlkreisausschuss schloss sich dem Ergebnis der von der Regierung von Unterfranken durchgeführten Vorprüfung der Wahlvorschläge an und sah zu deren Beanstandung keinen Anlass.

Für die Landtagswahl wies der Wahlkreisausschuss einstimmig die Wahlkreisvorschläge der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie der Partei der Humanisten (PdH) zurück, da diese die gesetzlich erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht erreichten.

Danach beschloss der Wahlkreisausschuss einstimmig die Zulassung von 10 im Wahlkreis Unterfranken eingereichten Wahlkreisvorschläge zur Landtagswahl: Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), Alternative für Deutschland (AfD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE (DIE LINKE), Bayernpartei (BP), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Basisdemokratische Partei Deutschlands (dieBasis).

Für die Wahl des Bezirkstages wies der Wahlkreisausschuss einstimmig die Wahlkreisvorschläge der Bayernpartei (BP) sowie der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) zurück, da diese die gesetzlich erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht erreicht haben.

Danach beschloss der Wahlkreisausschuss einstimmig die Zulassung von 9 im Wahlkreis Unterfranken eingereichten Wahlkreisvorschläge zur Wahl des Bezirkstages: Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), Alternative für Deutschland (AfD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE (DIE LINKE), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Basisdemokratische Partei Deutschlands (dieBasis).

Die jeweiligen zugelassenen Kandidaten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass bis zum Montag, 17.08.2023 um 18:00 Uhr Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses eingelegt werden kann, sodass frühestens zu diesem Zeitpunkt die Wahlkreisvorschläge endgültig sind.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Wahlkreisausschusses und nach Abwarten einer Beschwerdefrist gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses wird die Regierung von Unterfranken in den nächsten Tagen den Druck der zur Wahl in Unterfranken insgesamt benötigten 4.307.200 Stimmzettel veranlassen.

Sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten („Erststimme“) und eine zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten („Zweitstimme“)

Für jede Stimmabgabemöglichkeit werden 1.076.800 Stimmzettel bereitgehalten, die in den zehn unterfränkischen Stimmkreisen jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind.

Neben den Stimmzetteln für die „Erststimmen“ (Direktkandidat) sind auch die Stimmzettel für die „Zweitstimme“ (Liste) auf den jeweiligen Stimmkreis abgestellt, da Direktkandidaten in ihrem Direkt-Stimmkreis für die „Zweitstimme“ nicht nochmals zur Wahl gestellt werden können. Für Unterfranken sind damit insgesamt 40 verschiedene Stimmzettel zu drucken.


Anlagen:
Veröffentlichung der zugelassenen Wahlkreisvorschläge zur
- Landtagswahl und
- Bezirkswahl