Zentrale-Orte-Konzept des Regionalplans der Region Main-Rhön in Kraft getreten

010 - 02.02.2024

Zentrale-Orte-Konzept des Regionalplans der Region Main-Rhön in Kraft getreten

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat in ihrer Funktion als höhere Landesplanungsbehörde das Zentrale-Orte-Konzept des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön für verbindlich erklärt. Der Regionalplan der Region ist damit am 30. Januar 2024 in Kraft getreten.

Das Zentrale-Orte-System ist ein wichtiges Instrument der Landes- und Regionalplanung. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern kennt verschiedene Hierarchiestufen Zentraler Orte: Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren, Regionalzentren und Metropolen. Jede dieser Stufen bündelt Einrichtungen der Daseinsvorsorge und nimmt damit überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahr. Diese flächendeckende Daseinsvorsorge dient insbesondere der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den jeweiligen Regionen. Grundzentren als unterste Stufe der Zentralen Orte sollen als Ankerpunkte die überörtliche Grundversorgung insbesondere mit Schulen, Ärzten, kulturellen Einrichtungen, Läden der Nahversorgung sowie eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gerade im eher ländlich geprägtem Raum Main-Rhön gewährleisten.

Der Regionale Planungsverband der Region Main-Rhön hat nun diese Grundzentren sowie die durch diese zu versorgenden Nahbereiche neu festgelegt. Hierzu hat ein durch den Planungsverband beauftragter Gutachter Einrichtungen der Daseinsvorsorge aller Gemeinden sowie deren Erreichbarkeit überprüft. Ziel war es, die derzeitige und die sich mittelfristig abzeichnende Versorgungssituation sowie möglicherweise drohende Versorgungslücken zu ermitteln. Auf Grundlage der gutachterlichen Arbeit sowie unter Einbindung weiterer Daten hat der Regionale Planungsverband die bestehenden Zentrale Orte der Grundversorgung zunächst evaluiert und am 24. Mai 2023 neu festgelegt. Dieser Prozess umfasste auch eine intensive Abstimmung mit den Landkreisen und den betroffenen Gemeinden.

Die Regierung von Unterfranken hat das Konzept nun für verbindlich erklärt, so dass das fortgeschriebene Regionalplankapitel „Zentrale Orte“ der Region Main-Rhön in Kraft treten konnte. Danach sind nun 26 Grundzentren festgelegt, darunter drei sogenannte „Doppelorte“ (hier teilen sich zwei Orte die Funktion eines Zentralen Ortes). Von den 119 Kommunen in der Region Main-Rhön haben damit insgesamt 29 Gemeinden den Status eines „Grundzentrums“. Darüber hinaus versorgen noch die sieben Mittelzentren v.a. mit Einrichtungen des gehobenen Bedarfs (z.B. weiterführende Schulen, Krankenhäuser, Fachärzte) und drei Oberzentren mit Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs (z.B. Fachhochschulen/Universitäten, Spezialkliniken, Kaufhäuser, Museen, Theater) die Bevölkerung der Region Main-Rhön. Eine Übersichtskarte zur „Raumstruktur“ der Region Main-Rhön kann unter nachstehendem Link abgerufen werden:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r3-2024-01-30_v8_a_iii_zentrale_orte_karte_1_raumstruktur.pdf

Ergänzende Informationen zum Regionalplan der Region Main-Rhön sowie zum Regionalen Planungsverband Main-Rhön finden sich hier: 

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00283/index.html

https://www.main-rhoen.de/