Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für die Strukturverbesserung am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

031 - 15.05.2024

Regierung von Unterfranken erteilt „Grünes Licht“ für die Strukturverbesserung am Klinikum Aschaffenburg-Alzenau – Standort Aschaffenburg, 1. Bauabschnitt, mit dem Neubau eines OP-Zentrums mit Sterilisation und Allgemeinpflege

Rund 77,8 Millionen Euro als förderfähige Kosten anerkannt

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH die fachliche Billigung für die Strukturverbesserung am Standort Aschaffenburg, 1. Bauabschnitt, mit dem Neubau eines OP-Zentrums mit Sterilisation und Allgemeinpflege am Standort Aschaffenburg erteilt. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt.

Die Maßnahme umfasst die Errichtung eines viergeschossigen Neubaus mit darunterliegendem Techniktunnel im Norden des bestehenden Funktionstraktes einschließlich der notwendigen Anbindungsmaßnahmen an den Bestand. Es handelt sich um einen Ersatzneubau zur Errichtung eines neuen Zentralen Operationszentrums mit 11 OP-Sälen, zwei chirurgischen Bettenstationen (je 40 Betten) und einer neuen Zentralsterilisation.

Zugunsten des Krankenhausträgers wurden staatliche Fördermittel in Höhe von rund 77,8 Millionen Euro als Festbetragsförderung in Aussicht gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme sind mit ca. 96 Millionen Euro veranschlagt. 

Das Projekt war bereits in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gemeinsam aufgestellten Jahreskrankenkrankenhausbauprogramm 2024 des Freistaates Bayern vorwegfestgelegt und im Rahmen der Aufstellung des Jahreskrankenhausbauprogramms 2022 vorverlegt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass nach Veröffentlichung des Jahreskrankenhausbauprogramms 2024 mit einer ersten Förderrate gerechnet werden kann. Die spätere Förderung erfolgt aus Mitteln der Bayerischen Krankenhausfinanzierung im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.