Anträge für den Kulturfonds Bayern (Bereich Kunst) bis 01.10.2024 einreichen
056 - 09.09.2024
Anträge für den Kulturfonds Bayern (Bereich Kunst) bis 01.10.2024 einreichen
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken weist auf die Antragsfrist für den Kulturfonds Bayern (Bereich Kunst) hin. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das Auswahlverfahren 2025 müssen bis spätestens 01.10.2024 eingereicht werden. Die Anträge können ausschließlich direkt online über das BayernPortal (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/57775040590) gestellt werden.
Die Förderbereiche des Kulturfonds Bayern Kunst umfassen eine breite Palette von Projekten und Investitionen vom Theater über Profi- und Laienmusik, zeitgenössische bildende Kunst bis hin zur Museumsarbeit. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung. Bereits seit mehreren Jahren laufende Veranstaltungen können dagegen nicht gefördert werden, ebenso keine laufenden Betriebskosten. Mit dem Kulturfonds Bayern will die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur weiteren Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat geben. Der Kulturfonds wurde im Jahr 1996 geschaffen und hat seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.
Weitere Hinweise, Auskünfte und die notwendigen Muster für weitere Unterlagen zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ für den Bereich Kunst erhalten Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html).
Neben den Förderungen aus dem Kunst-Kulturfonds können aus dem Bildungsbereich des Kulturfonds Bildungsprojekte mit kulturellem Schwerpunkt gefördert werden. Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von partizipativen Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmer ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. (z.B. Förderung von kreativen außerunterrichtlichen kulturellen Aktivitäten mit Schüler-/innen bzw. Jugendlichen). Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert sind, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Für den Bildungsbereich gelten u.a. abweichende Fristen: Anträge für Projekte im Schuljahr 2025/2026 sind bis zum 01.03.2025 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Die Richtlinie und weitere Hinweise dazu finden Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (https://www.km.bayern.de/ministerium/kooperationen-und-stiftungen/kulturfonds).