Planfeststellungsbeschluss: Baurecht für den Neubau der Mainbrücke Marktbreit an der A 7

020 - 07.04.2025

Baurecht für den Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit an der A 7 zwischen Kitzingen und Marktbreit - Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2025 Baurecht für den Ersatzneubau der Mainbrücke Markbreit an der Bundesautobahn A 7 zwischen der Anschlussstelle Kitzingen und der Anschlussstelle Marktbreit.

Der Abriss und Neubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Mainbrücke an nahezu bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen sowie die Anlage von Oberflächenwasserbehandlungsanlagen zur Verbesserung des Gewässerschutzes.

Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rund 1,5 km, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 924,5 m umfasst. Der Ersatzneubau reduziert die Stützenpaare von 9 auf 5 und verringert Überbau- und Stützenabmessungen, um das Tal möglichst filigran zu überspannen und den Blick in die Landschaft freizugeben.

Es wurden umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichs-maßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im näheren Umfeld eingeplant.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen. Diese wurden mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abgewogen. Neben den Interessen grundstückbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungs-beschlusses erfolgt nach neuer Rechtslage gemäß § 17b Abs. 3 Satz 1 FStrG durch Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 09.04.2025 bis einschließlich 23.04.2025 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 7: Ersatzneubau der Mainbrücke Marktbreit (Bauwerk 682a)“ (regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren/index.html). Auf die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken wird verwiesen.

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde verbunden mit dem Hinweis auf leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten werden in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird; auf Auflagen ist hinzuweisen (§ 17b Abs. 3 Satz 2 FStrG).

Mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist gilt die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 17b Abs. 3 Satz 4 FStrG).


Anlage: 1 Übersichtslageplan