Regierung von Unterfranken startet Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kirschfurt - Freudenberg mit Neubau einer Mainbrücke

080 - 06.11.2025

Regierung von Unterfranken startet Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kirschfurt - Freudenberg mit Neubau einer Mainbrücke

Würzburg (ruf) – Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Landesstraße L 2310 bei Freudenberg a.Main und der Staatsstraße St 2315 bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke gestellt.

Die bestehenden Ortsdurchfahrten in Freudenberg (L 2310) und Kirschfurt (St 2315) sind durch enge Straßenräume, schmale oder fehlende Gehwege, mangelhafte Straßenentwässerung sowie unübersichtliche Sichtverhältnisse geprägt. Zudem sind die Ortsdurchfahrten beidseitig geschlossen bebaut, weswegen Seitenräume zum Ausweichen kaum vorhanden sind. Zusätzlich kommt es durch den Bahnübergang der Bahnlinie Miltenberg–Wertheim häufig am Bahnhof Freudenberg - Kirschfurt zu deutlicher Rückstaubildung. Die Einmündung der St 2315 (Mainbrücke) in die L 2310 in Freudenberg weist aufgrund der vorhandenen Bebauung ebenfalls einen sehr engen Verkehrsraum auf, weswegen beim Ein- und Abbiegen des Schwerverkehrs das Mitbenutzen beider Fahrstreifen erforderlich ist. 

Durch die Verlegung der Landesstraße L 2310 und der Staatsstraße St 2315 mit dem Neubau einer Mainbrücke soll der Durchgangsverkehr von Miltenberg nach Collenberg zwischen Freudenberg und Kirschfurt künftig außerhalb der Ortslagen auf die Ortsumfahrung verlagert werden. Dadurch wird die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger- und Radfahrer, spürbar verbessert und werden die Anwohnerinnen und Anwohner durch Reduzierung von Lärm- und Abgasbelastung deutlich entlastet. 

Das geplante Bauprojekt beginnt auf baden-württembergischer Seite im Main-Tauber-Kreis westlich von Freudenberg mit einem neuen Kreisverkehrsplatz an der L 2310. Von dort führt die Trasse als L 2315 über eine Mainbrücke zur bayerischen Landesgrenze und verläuft in Bayern weiter als St 2315 über den Main und die Bahnstrecke Miltenberg – Wertheim. Im weiteren Verlauf umfährt die St 2315 den Collenberger Ortsteil Kirschfurt. Nördlich von Kirschfurt wird die neue Strecke über einen weiteren Kreisverkehr an die bestehende St 2315 angeschlossen. Der Ortsteil Kirschfurt wird über diesen Kreisverkehrsplatz an das Staatsstraßennetz angeschlossen. Westlich von Kirschfurt wird auf bayerischer Seite die Collenberger „Theresienhofstraße“ als öffentlicher Feld- und Waldweg mit einer Einmündung an die Ortsumfahrung angebunden. 

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Reistenhausen (Gemeinde Collenberg) und Freudenberg (Stadt Freudenberg) beansprucht.

Das Planfeststellungsverfahren wird auf Grundlage der in Bayern geltenden Gesetze und Rechtsnormen von der Regierung von Unterfranken durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, wurden ein Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern und ein Verwaltungsabkommen geschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Die Planunterlagen stehen während des Auslegungszeitraums ab dem 17. November 2025 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Staatsstraße St 2315 / Landesstraße L 2310: Verlegung bei Collenberg (OT Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke“ zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen vom 17. November bis 16. Dezember 2025 bei der Gemeinde Collenberg und der Stadt Freudenberg zur öffentlichen Einsicht aus.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der Gemeinde Collenberg, der Stadt Freudenberg oder der Regierung von Unterfranken bis zwei Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung erhoben werden. Weitere Informationen zu Ort, Zeit und Einreichung von Einwendungen können der Internetseite der Regierung von Unterfranken sowie den ortsüblichen Bekanntmachungen der Gemeinde Collenberg und der Stadt Freudenberg entnommen werden. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von den Gemeinden eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. 

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in den jeweiligen Bekanntmachungen genannten Frist erheben.

Anlage: Übersichtslageplan