Förderung von Kulturprojekten: Anträge für den Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ bis 01.03.2026 möglich
002 - 08.01.2026
Förderung von Kulturprojekten: Anträge für den Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ bis 01.03.2026 möglich
Würzburg(ruf) – Bayern bietet eine beeindruckende Vielfalt kulturellen Lebens in allen seinen Regionen und in unterschiedlichsten Kunstsparten. Ob in den großen Zentren oder im ländlichen Raum, ob im professionellen oder im Amateurbereich. Um dem kulturellen Leben zusätzliche Impulse zu geben, wurde 1996 der Kulturfonds Bayern ins Leben gerufen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr zahlreiche innovative Projektideen und Kulturprojekte aus den Bereichen Kunst und kulturelle Bildung gefördert.
Der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ hat das Ziel, Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen. Dies umfasst z. B. Vorhaben aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern.
Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer ruft zur Teilnahme an dem Förderprogramm auf: „Der Kulturfonds Bayern ist eine wunderbare Möglichkeit, die Bildungslandschaft durch kreative und partizipative Projekte zu bereichern. Bildung ist nicht nur die Aufgabe von Schulen und Hochschulen, Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich möchte Sie ermutigen, die Möglichkeiten des Kulturfonds Bayern zu nutzen und damit die kulturelle Bildungsarbeit in unserer Region noch lebender zu machen.“
Die Regierung von Unterfranken weist in diesem Zusammenhang auf die Antragsfrist für den Kulturfonds Bayern (Bereich Bildung) hin. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das Förderjahr 2026/2027 (Schuljahr) müssen bis spätestens 1. März 2026 eingereicht werden. Die Anträge können bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, schriftlich oder per E-Mail (poststelle@reg-ufr.bayern.de) gestellt werden.
Ein Antrag benötigt neben dem Antragsformular u.a. eine detaillierte und aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan, aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen, und ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Antragsberechtigt sind nur juristische Personen mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert arbeiten (z.B. Kommunen, Vereine, Fördervereine von Schulen, Stiftungen). Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in bestimmten Einzelfällen kann er höher liegen. Der maximale Betrag einer Förderung beträgt 50.000 Euro.
Weitere Informationen zum Förderprogramm wie die Förderrichtlinie, Antworten auf wichtige Fragen (FAQ), weitere Hinweise und Beispiele für geförderte Projekte sowie die notwendigen Antragsformulare zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ für den Bereich Bildung finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html).
