Zweckverband Gewerbepark A 71 Oerlenbach/Poppenhausen

Inhalt des KooperationsprojektesZweckverband Gewerbepark A 71

Die Gemeinden Oerlenbach (Landkreis Bad Kissingen) und Poppenhausen (Landkreis Schweinfurt) gründeten bereits im Jahr 2004 einen Zweckverband mit der Aufgabe der Planung, der Erschließung und des Betriebes eines gemeinsamen Gewerbegebiets im Grenzbereich beider Gemeinden.

Der Bau verzögerte sich zunächst aufgrund zu klärender Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsanbindung, die mit dem Bau der B286n gelöst werden sollten. Nach Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung im Januar 2013 konnte mit dem Bau begonnen und im Jahr 2014 das erste Unternehmen mit rund 100 Mitarbeitern angesiedelt werden.

Der Gewerbepark liegt unmittelbar an der A71, Anschlussstelle Bad Kissingen/Oerlenbach. Die Gesamtfläche des Gewerbeparks beträgt ca. 24 ha. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für einen Teilbereich von 18,7 ha. Als reines Bauland stehen dabei 13,4 ha zur Verfügung (Industriegebiet). Verwirklicht wurde bisher ein 1. Bauabschnitt, der ca. 8 ha Bauland erschließt.

Der Anteil an den Nutzen und Lasten des Zweckverbandes beträgt für jede Gemeinde pauschal 50 %. Diese von der Ertragshoheit für die Gewerbesteuer abweichende Verteilungsregelung wird im Rahmen des Finanzausgleichs nach dem FAG berücksichtigt. 

Ausgangslage

Nach dem Bau der A 71 bot es sich für die beiden Gemeinden an, die gute Verkehrsanbindung für die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu nutzen.

Vorteile der Zusammenarbeit

  • Nutzung zahlreicher Synergieeffekte bei der gemeinsamen Planung, Erschließung und Vermarktung
  • Vermeidung eines schädlichen Konkurrenzverhältnisses
  • Verringerung des Flächenverbrauchs

Rechtliche Grundlage

Zweckverbandssatzung Gewerbepark A 71 vom 14.12.2004