Regionalplan Region Main-Rhön (3)
Nachstehend finden Sie den verbindlichen Regionalplan der Region Main-Rhön.
Der Regionalplan der Region Main-Rhön besteht aus der Fassung von 2008 und den seither in Kraft getretenen Fortschreibungen.
Bitte beachten Sie aber, dass die Veröffentlichung des Regionalplans im Internet nur informellen Charakter hat; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die vom Regionalen Planungsverband herausgegebenen gedruckten Ausgaben der Fassung vom 18. Januar 2008 und der in Kraft getretenen Fortschreibungen bzw. ihrer im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken (RABl) veröffentlichten Fassungen.
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Regionsbeauftragte: Stefanie Mattern
Zimmer: H 391
Telefon: 0931/380-1388
Fax: 0931/380-2388
E-Mail: stefanie.mattern@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
Aktuell laufende Beteiligungsverfahren
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9. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3):
Fortschreibung des Kapitels B IV, Abschnitt 2 „Bodenschätze“
Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches
Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 23.10.2024 beschlossen für die Fortschreibung des Kapitels B IV, Abschnitt 2 „Bodenschätze“, betreffend den Textteil sowie die Rohstoffgruppen Sand und Kies, Basalt und Kalkstein, das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren mit folgenden Unterlagen durchzuführen.
- Anschreiben - R3 RP-Änderung Bodenschätze
- Verteiler - R3 RP-Änderung Bodenschätze
- Verordnungsentwurf
- Entwurf Tekturkarte 2 zu Anhang 2
- Entwurf Umweltbericht
- Datenschutzhinweis für Beteiligungsverfahren
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 23.12.2024 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön schriftlich zu äußern. Gemäß § 9 ROG wird um elektronische Übermittlung der Stellungnahme an rpv@kg.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Main-Rhön (Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen) gerichtet werden.
In der Zeit vom 22.11. bis 23.12.2024 erfolgt außerdem eine öffentliche Auslegung bei der Regierung von Unterfranken, an den Landratsämtern Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie bei der Stadt Schweinfurt.
Bekanntmachung im RABl vom 14.11.2024
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das hier anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Lesefassung des Regionalplans
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Die vorliegende Lesefassung gibt den aktuellen Stand des Textteils des Regionalplans wieder. Diese Veröffentlichung im Internet hat nur informellen Charakter. Rechtlich verbindlich sind die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben. Im vorliegenden Text sind alle Fortschreibungen bis einschließlich der achten Verordnung zur Änderung des Regionalplans, rechtskräftig seit 30.01.2024, Kapitel A III "Zentrale Orte", enthalten.
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Durch die 8. Fortschreibung des Regionalplans Main-Rhön, rechtskräftig seit 30.01.2024, haben sich die Raumstrukturkarten der Regionalpläne verändert. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand der Raumstrukturkarte für die Region Main-Rhön.
Raumstrukturkarte (Stand: 30.01.2024, nachrichtliche Darstellung)
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Durch die 8. Fortschreibung des Regionalplans Main-Rhön, rechtskräftig seit 30.01.2024, haben sich die Raumstrukturkarten der Regionalpläne verändert. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand der Begründungskarte zu Kapitel A V "Zentrale Orte" zum Stand 30.01.2024:
Darstellung regionalplanerischer Flächen im Bayernatlas
Der Bayernatlas bietet eine vereinfachte Darstellung der regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Insbesondere die Trenngrün-Flächen weichen von den Darstellungen im Regionalplan ab und sollten direkt der Karte 2 des Regionalplans entnommen werden. Der Bayernatlas bietet umfangreiche Zoom-Möglichkeiten an. Rechtsverbindlich ist der Maßstab 1:100.000.
Der verbindliche Regionalplan vom 24.01.2008
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- In Kraft getreten am 18. Januar 2008
- Textteil des Regionalplans Main-Rhön
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Durch die 8. Fortschreibung des Regionalplans Main-Rhön, rechtskräftig seit 30.01.2024, haben sich die Raumstrukturkarten des Regionalplans Main-Rhön verändert. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand der Raumstrukturkarte sowie die Nahbereichskarte vom 30.01.2024
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- In Kraft getreten am 18. Januar 2008, berichtigt mit Bekanntmachung vom 31. Januar 2012
- Anhang 2: Karte "Siedlung und Versorgung"
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- In Kraft getreten am 18. Januar 2008
- Anhang 3: Karte "Landschaft und Erholung"
Der verbindliche Regionalplan vom 24.01.2008 wurde inzwischen teilweise fortgeschrieben durch folgende rechtskräftige Änderungen:
Rechtskräftige Änderungen
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8. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3)
Fortschreibung des Kapitels A III „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“, neue Bezeichnung: A III „Zentrale Orte"Ausfertigung vom 21. Dezember 2023 gemäß Bescheid der Regierung von Unterfranken über die Verbindicherklärung vom 18. Dezember 2023
Veröffentlichung bekannt gemacht im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 29. Januar 2024. In Kraft getreten am 30. Januar 2024.
- Verordnung einschl. zusammenfassender Erklärung (pdf, 1,2 MB)
- Karte 1 „Raumstruktur“ – Neufassung (pdf, 2 MB)
- Begründungskarte „Nahbereiche der Zentralen Orte und ergänzende Versorgungsorte“ (pdf 1,3 MB)
- Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2/2024 vom 29.01.2024
Zusätzliche erläuternde Unterlagen:
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Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 10. Juli 2017: Kapitel B IV „Wirtschaft“ (ohne Abschnitt 2.1 „Bodenschätze“)
- In Kraft getreten am 21. Juli 2017
- Text (153 kB; pdf)
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Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 4. August 2014:
Kapitel B VII „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“- In Kraft getreten am 12. August 2014
- Text (142 kB; pdf)
- Karte: Anhang zur Anlage zu § 1 der Sechsten Verordnung (3.854 kB; pdf)
- Karte: Begründungskarte „Ausschluss- und Beschränkungsgebiete für Windkraft“ (4.755 kB; pdf)
- Übersicht der Neunummerierung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung (169 kB;pdf)
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Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 2. April 2013: Kapitel B VII „Energieversorgung“, Ziel 5.3.3
In Kraft getreten am 16. April 2013; obsolet geworden aufgrund der sechsten Verordnung vom 4. August 2014
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Berichtigung des Regionalplans gem. Bekanntmachung vom 31. Januar 2012;
betreffend Anhang 2 Karte "Siedlung und Versorgung", Vorranggebiet SS12 "Nordöstlich Kirchaich"- In Kraft getreten am 31 Januar 2012
- Text (7 kB; pdf)
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Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. März 2011:
Kapitel B IV, Ziele 2.1.1.3 und 2.1.3.2, betreffend die Aufhebung des Vorbehaltsgebietes für Basalt BS 4 "Stengerts" mit Folgefunktion- In Kraft getreten am 29. März 2011
- Text (25 kB; pdf)
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Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 18. Januar 2011:
Kapitel B VII "Energieversorgung"- In Kraft getreten am 28. Januar 2011
- Text (51 kB; pdf)
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Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 16. Dezember 2010:
Kapitel A III "Zentrale Orte"- In Kraft getreten am 28. Januar 2011
- Text (31 kB; pdf)
- Karte: Anhang 1 - Raumstruktur (349 kB; pdf)
- Karte: Begründungskarte Nahbereiche (341 kB; pdf)
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Verordnung vom 4. November 2009 zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön (3) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2008 betreffend das Kapitel B IV, Abschnitt 2.1 Bodenschätze, Ziele 2.1.1, 2.1.1.3 und 2.1.3.1 ("Bauersberg", "Stengerts")
- In Kraft getreten am 18. Dezember 2009
- Text (69 kB; pdf)
- Karte: Tekturkarte 1 zu Anhang 2 (6.772 kB; pdf)
Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen: