Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1)
Der Regionalplan Region Bayerischer Untermain (1) konkretisiert räumlich und fachlich das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die Region Bayerischer Untermain (1) und besteht aus einem Textteil und einem Kartenteil.
Das Gebiet der Region Bayerischer Untermain umfasst die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
Ausgehend von der Urfassung von 1985 sind seitdem mehrere Teiländerungen in Kraft getreten.
Zur einfachen Lesbarkeit finden Sie zunächst eine nichtamtliche Lesefassung, die den aktuellen Stand wiedergibt.
Rechtlich verbindlich sind jedoch nur die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben. Diese finden Sie ebenso auf dieser Seite.
- Regierung von Unterfranken - Regionsbeauftragter für die Region Bayerischer UntermainHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1384Fax 0931/380-2384
Aktuelles Änderungsverfahren
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XX. Verordnung zur Änderung des Regionalplans
Bayerischer Untermain (1);
Fortschreibung des Kapitels 4.2 „Wasserwirtschaft“Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 18.03.2022 beschlossen, die im Betreff genannte Regionalplanänderung durchzuführen und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Die Planunterlagen sind vom 20.05.2022 bis 24.06.2022 hier und auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain unter https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/wirtschaftverke/planungsverband/aktuelles/ eingestellt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen bei der Regierung von Unterfranken, den Landratsämtern Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg während der allgemeinen Besuchszeiten.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 24.06.2022 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain schriftlich zu äußern. Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an Regionaler-Planungsverband@lra-ab.bayern.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg) gerichtet werden.
Anlagen / Planungsunterlagen
Der aktuelle Regionalplan
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Der aktuelle Regionalplan gem. 16. Änderung beinhaltet alle bisherigen Änderungen.
Darstellung regionalplanerischer Flächen im Bayernatlas
Der Bayernatlas bietet eine vereinfachte Darstellung der regionalplanerisch festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Insbesondere die Trenngrün-Flächen weichen von den Darstellungen im Regionalplan ab und sollten direkt der Karte 2 des Regionalplans entnommen werden. Der Bayernatlas bietet umfangreiche Zoom-Möglichkeiten an. Rechtsverbindlich ist der Maßstab 1:100.000.
Der Regionalplan in seiner Entstehung
Die sog. "Urfassung" trat 1985 in Kraft, seitdem sind mehrere Teiländerungen rechtskräftig geworden.
Rechtlich verbindlich sind nur die Fassungen des Regionalplans und seiner Fortschreibungen, die sich aus den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen ergeben, die Sie hier im folgenden Abschnitt finden.
Abgeschlossene Fortschreibungen
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16. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 05.08.2020;
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 09. September 2008 (RABl vom 03. November 2008 S. 246), betreffend die Festlegung der Vorranggebiete für HochwasserschutzIn Kraft getreten am 25.08.2020
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15. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1) vom 05.08.2020; Kapitel 3, Abschnitt 3.2.2 Bodenschätze, Ziel 3.2.2.3-01
Verkleinerung des Vorranggebietes für Spezialton ST4 „Nördlich Hösbach“In Kraft getreten am 25.08.2020
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Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 05. September 2019: Formale und redaktionelle Überarbeitung des Regionalplans und Anpassung an das LEP:
- Neufassung des Kapitels 1 „Leitlinien 2035“;
- Neufassung des Kapitels 3.2.7 „Arbeitsmarkt und Fachkräfte“;
- Fortschreibung des Kapitels 2.1 „Zentrale Orte“;
- Aufhebung der Kapitel B V „Arbeitsmarkt“, B VI „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“, B VII „Freizeit und Erholung“, B VIII „Sozial- und Gesundheitswesen“ und B XII „Technischer Umweltschutz“
In Kraft getreten am 27 September 2019
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Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 28. August 2017:
Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windenergieanlagen“, Ziel 3.2In Kraft getreten am 10. Oktober 2017
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Zwölfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 4. Oktober 2011:
Kapitel B IV, Abschnitt 2.1, Ziel 2.1.1.1,
Verkleinerung der Vorbehaltsgebiete für Sand und Kies, SD/KS10 „Südlich Kleinwallstadt” und SD/KS11 „Nordöstlich Faulbach”In Kraft getreten am 25. Oktober 2011
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Elfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. September 2010:
Kapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen” (ohne Abschnit 2.1 „Gewinnung und Sicherung von BodenschätzeIn Kraft getreten am 24. September 2010
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Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. September 2010:
Kapitel A V „Zentrale Orte”StandIn Kraft getreten am 24. September 2010
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Neunte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 1. September 2010:
Kapitel B III „Land und Forstwirtschaft”In Kraft getreten am 24. September 2010
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Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 27. Januar 2010:
Kapitel B I, Ziel 3.1.1.2, Trenngrün T12 „zwischen Stockstadt am Main und Aschaffenburg”In Kraft getreten am 26. Februar 2010
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Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 23. Juli 2009:
Kapitel B II „Siedlungswesen”In Kraft getreten am 11. September 2009
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Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 10. Februar 2009:
Kapitel A I „Allgemeine Ziele” und Kapitel A II „Raumstruktur”In Kraft getreten am 20. März 2009
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Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008:
Aufhebung der Kapitel- A III „Bevölkerung und Arbeitsplätze”
- A IV „Entwicklungsachsen”
- A VI „Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden”
In Kraft getreten am 4. November 2008
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Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008:
Kapitel B IX „Verkehr”In Kraft getreten am 4. November 2008
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Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008:
Abschnitt B XI 5 „Hochwaschutz"In Kraft getreten am 4. November 2008
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Zweite Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008:
Abschnitt B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen”In Kraft getreten am 4. November 2008
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Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008:
Ziel B I „Natur und Landschaft” 3.1.1 Regionale Grünzüge und Trenngrünin Kraft getreten am 25. September 2007
Downloads
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Erste Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain (1)
- Errichtung von Windenergieanlagen -in Kraft getreten am 16. Mai 2004
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durch Bescheid vom 07.12.1989
Regionalplan der Region Bayerischer Untermain (1) - Urfassung
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in Kraft getreten am 01. Juni 1985
Verbindlichkeit befristet bis 31.12.1989