Gesundheit
Das Sachgebiet Gesundheit befasst sich mit allen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dazu gehört die Beratung der unterfränkischen Gesundheitsämter in Fachfragen des Gesundheitswesen, des Infektionsschutzes einschließlich der Tuberkulosefürsorge, der Krankenhaushygiene, des Impfwesens, zur Gewährung von medizinischen Leistungen für Asylbewerber, zum Rettungswesen, Bestattungswesen und zur Umwelthygiene, Trinkwasser- und Badewasserhygiene, die Fachaufsicht im Vollzug des Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, der Trinkwasserverordnung, der Badegewässerverordnung und des § 62 Asylgesetzes. Fachliche Stellungnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in medizinischen Assistenzberufen, Prüfungsangelegenheiten, fachliche Stellungnahmen und Beratung im Rahmen der staatlichen Förderung von Krankenhausbaumaßnahmen, die Erstellung medizinischer Gutachten zur Frage der Dienstfähigkeit von bayerischen Staatsbeamten und Regionales Präventionsmanagement in der Gesundheitsförderung runden ein breites Aufgabenfeld ab.
Regierung von Unterfranken
Öffnungszeiten allgemein
MO | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
DI | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
MI | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
DO | 8:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr |
FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
- Dienstunfähigkeit; Beantragung einer Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit
Telefon +49 (0)931 380-1549
Fax +49 (0)931 380-2905
E-Mailmedizinische-untersuchungsstelle@reg-ufr.bayern.de - Einrichtungen für geralistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei inländischer Ausbildung
Telefon +49 (0)931 380-1561
Fax +49 (0)931 380-2561
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Fachliche Mitwirkung bei Personalangelegenheiten der Gesundheitsverwaltung
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Gesundheitsberichterstattung
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Gesundheitsfachberufe; Beantragung einer Zweitschrift bei inländischer Ausbildung
Telefon +49 (0)931 380-1561
Fax +49 (0)931 380-2561
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Heilhilfs- und Gesundheitsfachberufe; Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten
Telefon +49 (0)931 380-1561
Fax +49 (0)931 380-2561
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Medizinische Einrichtung; Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten (Masseur oder med. Bademeister)
Telefon +49 (0)931 380-1561
Fax +49 (0)931 380-2561
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Regionales Präventionsmanagement
Telefon +49 (0)931 380-1539
Fax +49 (0)931 380-2539
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Telefon +49 (0)931 380-1539
Fax +49 (0)931 380-2539
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de - Überwachung des Erwerbs von Arzneimitteln bei Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche
Telefon +49 (0)931 380-1550
Fax +49 (0)931 380-2550
E-Mailpoststelle@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Unterfranken
- A
- Aktiv gegen Krebs
- Arbeitsgemeinschaft „Suchtprävention & Gesundheitsförderung” in der Regierung von Unterfranken
- Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
- E
- Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit
- Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis
- G
- Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
- Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses oder einer Urkunde
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Gesundheitsfachberufe; Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
- Gesundheitsfachberufe - Erteilung der Erlaubnis bei Ausbildung im Ausland
-
Der Kampf gegen Infektionskrankheiten und Pandemien war immer schon eine Kernaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dies gilt nicht erst durch das Auftreten von Corona, wenngleich die Erkrankung mit Covid-19 mittlerweile weltweit die Schlagzeilen prägt. Als ein besonderes Beispiel der Vergangenheit kann etwa der (erfolgreiche) Kampf gegen die Pocken genannt werden, der letztlich durch ein erfolgreiches Impfen gewonnen werden konnte. Dabei stand das Thema „Impfen“ bereits vor 180 Jahren neben den Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie im Mittelpunkt aller behördlichen Bemühungen. Darüber legt die Urkunde der damaligen Königlichen Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg aus dem Jahr 1840 besonders Zeugnis ab (siehe am Ende dieses Beitrages einschließlich Transkription). Es bleibt natürlich zu hoffen, dass der Kampf gegen Corona heutzutage schneller errungen werden kann. Zur fachlichen und historischen Einordnung zunächst folgende Zusammenfassung:
Die Pocken (auch Blattern) waren eine für den Menschen gefährliche Infektionskrankheit, die von Pockenviren verursacht wurde. Die geschätzte Sterblichkeit an unbehandelten Pocken liegt bei etwa 30 Prozent.
In Europa häuften sich die Pockenfälle ab dem 18. Jahrhundert und lösten die Pest als schlimmste Krankheit ab. Nach Schätzungen starben jedes Jahr 400.000 Menschen an Pocken. Oft zählten Kinder erst zur Familie, wenn sie die Pocken überstanden hatten. Berühmte Persönlichkeiten wie Mozart, Haydn, Beethoven und Goethe blieben von der Krankheit nicht verschont, Ludwig XV. von Frankreich und Zar Peter II. starben daran. Die Heiratspolitik der Habsburger wurde gleichfalls von den Pocken immer wieder durcheinandergebracht. Die Kaiserin Maria Theresia, die mit der Verheiratung ihrer Töchter an andere Herrschaftshäuser Allianzpolitik betrieb, musste mehrfach ihre Pläne ändern, weil zwei ihrer Töchter an den Pocken starben und eine dritte (Marie Elisabeth) durch diese völlig verunstaltet wurde
Gegen Pocken gibt es kein bekanntes Heilmittel, nur eine vorbeugende Impfung ist möglich.
Am 26. August 1807 wurde in Bayern als weltweit erstem Land eine Impfpflicht eingeführt. Baden und Preußen folgten 1815, Schweden 1816, England 1867 und das Deutsche Reich 1874. Im lutherischen Schweden hatte die protestantische Geistlichkeit bereits um 1800 eine Vorreiterrolle bei der freiwilligen Pockenschutzimpfung inne.
Die ab 1967 weltweit von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschriebene Impfpflicht gegen Pocken endete in Westdeutschland 1976. Die Impfung wurde typischerweise mit einer Impfpistole oder Lanzette meist am Oberarm durchgeführt, wo sich an der Einritzstelle durch die resultierende, gewollte Infektion in der Regel eine Pustel und daraus schließlich eine rundliche vertiefte Impfnarbe bildete, die bis heute bei vielen geimpften Menschen zu sehen ist. In manchen Ländern war es in Zeiten der Impfpflicht bei der Einreise erforderlich, die Impfnarbe vorzuzeigen.
Seit den letzten Erkrankungen im Jahr 1977 in Somalia sind keine Pockenfälle mehr aufgetreten; der letzte Fall in Deutschland trat im Jahr 1972 in Hannover durch die Rückreise eines jugoslawischen Gastarbeiters aus den betroffenen Gebieten im Kosovo während der grassierenden Pockenepidemie in Jugoslawien auf. Durch ein konsequentes Impf- und Bekämpfungsprogramm der WHO und anderer Gesundheitsorganisationen wurde erreicht, dass im Jahr 1980 die Welt von der WHO für pockenfrei erklärt werden konnte, weil der Erreger nur durch den Menschen weitergegeben werden kann.
Dr. Yvonne Heuring
Nr:pr: 9540 Nr: exp: 8339. Würzburg, den 3ten Januar 1840.
Im Namen
Seiner Majestät des Königs.
Den Gerichtsärzten des Regierungsbezirkes wird nachstehend
Auszug einer Ministerial=Verfügung in rubrizirtem Betreffe
vom 20ten December vorigen Js: sub Nr: 26.791 zur Kennt=
niß und Darnachachtung mitgetheilt:
„Da nach den bisher gemachten Erfahrungen bey Entstehung
einer normal beschaffenen Vaccin=Pustel die Impfungen
in den nächsten drey Jahren ohne allen Erfolg zu seyn
pflegten, und selbst erst nach 5 bis 6 Jahren die Impfung
nur bei wenigen mit einiger Wirkung auf die Haut
verbunden war, so wird die in der Impf=Instruktion
vom 27ten Dezember 1830 § 19. lit: e. gegebene Vorschrift,
nach welcher wenigstens zwey Narben gefordert werden,
hiermit aufgehoben und dafür verfügt, daß künftig denje=
nigen Kindern, bey welchen nur eine ächte Vaccin=
Pustel entsteht, ein Interimsschein über die erstandene Vacci=
nation mit dem ausdrücklichen Beysatze ertheilt wer=
de, sich nach 5 Jahren der Impfung wieder zu unter=
ziehen. – Daß diese nach fünf Jahren auch wirk=
lich zur Wiederimpfung sich stellen, dafür ist geeignete
Sorge zu tragen.“
Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg,
Kammer des Innern
Gr. Lerchenfeld
An
sämmtliche Physicate
des Regierungs=Bezirkes.
Coll––: Hübner
Den Vollzug der gesetzlichen
Schutzpocken=Impfung betr.Transkription: Ralph Makowski. Die Unterzeichnung Gr. Lerchenfeld steht für den damaligen Regierungspräsidenten Philipp Graf von Lerchenfeld (1838 bis 1840).